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Verkehrsrecht Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt worden und wollen Ihren Schaden geltend machen ?
In diesen Fällen ist es dringend angeraten, sich rechtlich beraten - oder besser - die gesamte Schadensregulierung vom Rechtsanwalt durchführen zu lassen.
Wichtig hierbei: Überlassen Sie dem Rechtsanwalt von Beginn an die Regulierung. So können die Weichen von vorn herein richtig gestellt und Fehlentscheidungen vermieden werden. Denn die zahlungspflichtige Versicherung wird Sie regelmäßig nicht darüber informieren, welche Ansprüche Ihnen zustehen.
Bei der Schadensregulierung stellen sich eine Vielzahl rechtlicher Fragen wie z.B.
- Abstrakte/konkrete Schadensberechnung, - Abrechnung auf Totalschadensbasis, - Integritätszuschlag, - Nutzungsausfall, - Aufwandspauschalen, - Mehrwertsteuererstattung, - Zulässigkeit eines Ersatzfahrzeuges, - Wertminderung, - Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden usw. - Zulässigkeit/Notwendigkeit einer Begutachtung u.v.m.
Diese Fragen kann der rechtlich unkundige Geschädigte ohne fachkundige Unterstützung kaum lösen. Dem Geschädigten steht die Versicherung als „Regulierungsprofi“ gegenüber. In vielen Fällen verzichten Geschädigte nur aus rechtlicher Unkenntnis auf ihr Geld.
Was kostet mich die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ?
Die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts werden von Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung oder - im Falle der Haftung des Unfallgegners - von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.
Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat im Verkehr vorgeworfen ?
Wir vertreten Sie im Bußgeld- oder Strafverfahren. Hierbei geht es zum einen um die Abwendung eines Fahrverbots, die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis oder auch um die Vermeidung von Punkten in der „Verkehrssünderkartei“.
Die Kosten der Vertretung im Bußgeldverfahren trägt Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung. Auch in Verkehrsstrafsachen (Unfallflucht, Alkohol am Steuer usw.) tritt Ihre Rechtsschutzversicherung ggf. ein.
In jedem Fall sollten Sie sich einem Strafverfahren nur mit fachkundiger Begleitung aussetzen, ungeachtet der Frage, ob der Vorwurf berechtigt oder unberechtigt ist. Hierbei ist unbedingt angeraten, bereits bei der ersten Mitteilung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Sind hier erst einmal die Weichen falsch gestellt, kann dies den Verfahrensausgang entscheidend negativ beeinflussen.
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